*Siehe unten die Bedingungen für die erste Investitionsgarantie
letzte Aktualisierung: 10. Oktober 2024
Bedingungen für die Garantie für bestehende Anleger (Existing Investor Guarantee)
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme am Programm "Bestehende Anleger mit Garantie" (nachstehend "Programm" genannt) und können bei der Erteilung des Online-Auftrags heruntergeladen werden. Die Programmbedingungen sind jederzeit abrufbar unter: https://www.Lendahand.com/pages/terms-conditions-first-investment-guarantee
Zur Klarstellung: Wenn Sie im Rahmen des Programms auf der Anlageplattform Lendahand (Plattform) investieren, gelten diese Programmbedingungen zusammen mit den übergreifenden Website-Bedingungen, den spezifischen Produktbedingungen, den Bedingungen für Schuldtitel und den Bedingungen für das Anlegerempfehlungsprogramm als verbindlich. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den oben genannten Bedingungen haben die vorliegenden Programmbedingungen Vorrang.
Der Anleger, der an dem Programm teilnehmen möchte, muss sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden erklären:
1. Das Programm stellt sicher, dass die Investitionen, die die in diesen Programmbedingungen beschriebenen Kriterien erfüllen, von Crowdfunder garantiert werden, vorausgesetzt, dass alle hier genannten Bedingungen kumulativ erfüllt sind.
2. Laufzeit: Das Startdatum des Programms ist: 31. Januar 2024. Das Enddatum des Programms ist: 31. März 2024. NB. Das Enddatum hat nichts mit der Laufzeit der Projekte auf der Plattform zu tun, sondern bezeichnet lediglich das späteste Datum, an dem sich Investoren an dem Programm beteiligen können.
3. Der Crowdfunder behält sich das Recht vor, die Laufzeit des Programms jederzeit zu verlängern oder zu verkürzen.
4. Das Programm ist ausschließlich für natürliche oder juristische Personen zugänglich, die nachteilige Folgen erlitten haben, weil sie eine erwartete (Rück-)Zahlung im Zusammenhang mit einer ihrer Investitionen in ein Projekt auf der Plattform Lendahand entweder teilweise oder vollständig nicht erhalten haben. Jede natürliche oder juristische Person kann nur einmal während der Laufzeit des Programms teilnehmen.
5. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Teilnahme an diesem Programm gelten als ausdrücklich vereinbart und vom Anleger akzeptiert, wenn er den Gutscheincode des Programms bei der Aufgabe der Online-Bestellung auf der Plattform eingibt.
6. Die Teilnahme an dem Programm wird von Crowdfunder in einer E-Mail bestätigt.
7. Das Programm ist auf eine Online-Bestellung auf der Plattform anwendbar. Der garantierte Höchstbetrag ist in Punkt 10 unten angegeben. Die Garantie gilt für eine einzige Bestellung, die Investitionen in ein oder mehrere Projekte umfassen kann. Es ist wichtig zu beachten, dass der Garantiecode nicht für nachfolgende Online-Bestellungen verwendet werden kann, auch wenn der garantierte Höchstbetrag bei der vorherigen Online-Bestellung nicht erreicht wurde.
8. Die Garantie des Crowdfunders deckt nur den Hauptbetrag der Online-Bestellung ab und schließt den Zinsanteil aus.
Beispiel 1: Julia investiert 100 EUR in Projekt A. Die Investition erfüllt die Kriterien der Online-Bestellung und ist durch das Programm abgedeckt. Projekt A hat eine Rückzahlung von 100 EUR mit 5% Zinsen (5 EUR). Für Julia sind 100 EUR garantiert, nicht 105 EUR.
9. Bei der Inanspruchnahme der Garantie werden die Zinsen nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass ein Investor, der ursprünglich 100 EUR investiert hat und bereits eine Rückzahlung von 50 EUR und eine Zinszahlung von 5 EUR erhalten hat, im Falle einer Abschreibung des Projekts immer noch den restlichen garantierten Betrag von 50 EUR beanspruchen kann.
10. Der Höchstbetrag, der für den Online-Auftrag garantiert wird, beträgt: 500 EUR.
11. Umfasst der Online-Auftrag mehrere Investitionen und übersteigt die Gesamtsumme den in Punkt 10 genannten Höchstbetrag, werden alle Investitionen anteilig bis zu dem genannten Höchstbetrag garantiert.
Beispiel 2: Julia erteilt einen Online-Auftrag mit einer Investition von 1000 EUR in Projekt A. Dies bedeutet, dass für Projekt A eine Garantie von 500 EUR besteht.
Beispiel 2.1: Wenn das Projekt A nach der Rückzahlung von 200 EUR (ohne Zinsen) ausfällt, kann Julia gemäß den Programmbedingungen 300 EUR einfordern.
Beispiel 2.2: Projekt A kommt nach Rückzahlung von 500 EUR (ohne Zinsen) in Verzug, Julia kann gemäß den Programmbedingungen 0 EUR einfordern.
Beispiel 3: Julia erteilt einen Online-Auftrag mit 2 Investitionen. 600 EUR in Projekt A und 400 EUR in Projekt B. Dies bedeutet, dass für Projekt A 300 EUR und für Projekt B 200 EUR garantiert sind.
Beispiel 3.1: Projekt A fällt aus, nachdem 100 EUR zurückgezahlt wurden (ohne Zinsen). Julia kann gemäß den Programmbedingungen 200 EUR einfordern.
Beispiel 3.2: Projekt A fällt nach der Rückzahlung von 300 EUR (ohne Zinsen) aus. Julia kann gemäß den Programmbedingungen 0 EUR beanspruchen.
12. Ein Anspruch kann von einem Investor geltend gemacht werden, wenn
(1) Lendahand den Investor benachrichtigt, dass die Investition abgeschrieben wurde ODER
(2) eine Zahlung mehr als 365 Tage überfällig ist ("365-Tage-Schonfrist") und seit dieser Verzögerung keine weiteren Zahlungen eingegangen sind. Jede nachfolgende Zahlung unterbricht die 365-Tage-Schonfrist, einschließlich Teilzahlungen, umstrukturierter Zahlungen oder anderer Zahlungen im Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt.
Beispiel 4: Julia hat eine Bürgschaft in Höhe von 500 EUR für Projekt A. 400 EUR wurden erfolgreich zurückgezahlt.
Beispiel 4.1: Julia wird von Lendahand darüber informiert, dass das Projekt A abgeschrieben wurde. Julia kann nun eine Forderung in Höhe von 100 EUR gemäß den Programmbedingungen einreichen.
Beispiel 4.2: Projekt A ist mit einer Zahlung mehr als 365 Tage in Verzug, und seit diesem Verzug ist keine weitere Zahlung erfolgt. Die 365-Tage-Schonfrist ist abgelaufen, und Julia kann nun gemäß den Programmbedingungen eine Forderung in Höhe von 100 EUR einreichen.
Beispiel 4.3: Projekt A hat einen Zahlungsverzug von 180 Tagen, und seit diesem Verzug ist keine weitere Zahlung erfolgt. Die 365-Tage-Schonfrist ist noch nicht abgelaufen und Julia kann keinen Anspruch gemäß den Programmbedingungen geltend machen.
Beispiel 4.4: Projekt A hat einen Zahlungsverzug von 30 Tagen. Am 30. Tag kündigt Lendahand eine Umstrukturierung des Rückzahlungsplans an. Am 60. Tag geht eine neue Zahlung gemäß dem umstrukturierten Tilgungsplan ein. Die 365-Tage-Schonfrist wird ausgesetzt, und Julia kann keinen Anspruch gemäß den Programmbedingungen geltend machen.
13. Nachdem eine Forderung von einem Anleger erfolgreich eingereicht und vom Crowdfunder ausgezahlt wurde, hat der Crowdfunder Anspruch auf alle nachfolgenden (Rück-)Zahlungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Investition, für die der Anleger eine Vergütung erhalten hat.
Beispiel 5: Julia hat eine Bürgschaft von 500 EUR in Projekt A. 400 EUR wurden erfolgreich zurückgezahlt.
Beispiel 5.1: Die letzte Rückzahlung von 100 EUR ist mehr als 365 Tage überfällig. Julia meldet eine Forderung an und erhält im Rahmen des Programms 100 EUR zurückgezahlt. Anschließend wird eine Umstrukturierung angekündigt, und von den 100 EUR werden 50 EUR zurückgezahlt. Diese 50 EUR gehen auf das Konto des Crowdfunders und werden nicht an Julia zurückgezahlt.
14. Der Anleger kann innerhalb von 180 Kalendertagen ab dem Datum, an dem:
(1) er/sie über die Abschreibung seiner/ihrer Investition informiert wurde, oder
(2) die 365-Tage-Schonfrist endete.
15. Der Crowdfunder ist für die Verwaltung der von Anlegern im Zusammenhang mit dem Programm eingereichten Ansprüche verantwortlich. Im Falle eines berechtigten Anspruchs eines Anlegers hat der Crowdfunder 90 Tage nach Erhalt des Anspruchs Zeit, etwaige Gelder an die digitale wallet dieses Anlegers beim Zahlungsinstitut auszuzahlen.
16. Der Anleger ist für die Geltendmachung seines garantierten Investitionsbetrags verantwortlich, indem er eine E-Mail an [email protected] sendet. Der Crowdfunder ist nicht dafür verantwortlich, die Anleger aufzufordern, ihren Anspruch geltend zu machen.
17. Die Anleger erklären sich ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Änderungen einverstanden, die elektronisch übermittelt werden. Der Crowdfunder behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne die Zustimmung der Anleger zu ändern. Alle Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Rechte der Anleger in Bezug auf das Programm wesentlich verändern, werden den Anlegern per E-Mail oder durch eine Bekanntmachung auf der Website des Crowdfunders mitgeteilt. Wenn ein Anleger mit den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden ist, muss er den Crowdfunder innerhalb von 20 (zwanzig) Werktagen nach Erhalt der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen darüber informieren. Widerspricht ein Anleger den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so gelten die ursprünglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer des bestehenden Online-Auftrags des Anlegers weiter.
18. Für den Fall, dass der Crowdfunder aufgrund eines Konkurses, einer Insolvenz oder der Mitteilung, dass er ein Abwicklungsverfahren zur Abwicklung des Unternehmens und aller laufenden Verpflichtungen eingeleitet hat, seine Tätigkeit einstellt oder nicht mehr existiert, ist der Crowdfunder nicht mehr an die vorgenannten Verpflichtungen des Programms gebunden.
Bedingungen und Konditionen Erste Investitionsgarantie
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme am Programm Erstinvestitionsgarantie (nachfolgend "Programm" genannt) und können bei der Erteilung des Erstauftrages heruntergeladen werden. Die Programmbedingungen sind jederzeit abrufbar unter: https://www.Lendahand.com/pages/terms-conditions-first-investment-guarantee.
Zur Klarstellung: Wenn Sie im Rahmen des Programms auf der Anlageplattform Lendahand (Plattform) investieren, gelten diese Programmbedingungen zusammen mit den übergreifenden Website-Bedingungen, den spezifischen Produktbedingungen, den Schuldtitel-Bedingungen und den Bedingungen des Anlegerempfehlungsprogramms als verbindlich. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den oben genannten Bedingungen haben die vorliegenden Programmbedingungen Vorrang.
Der Anleger, der an dem Programm teilnehmen möchte, muss sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden erklären:
1. Das Programm stellt sicher, dass die Investitionen, die die in diesen Programmbedingungen beschriebenen Kriterien erfüllen, von Crowdfunder garantiert werden, vorausgesetzt, dass alle hier genannten Bedingungen kumulativ erfüllt sind.
2. Laufzeit: Das Startdatum des Programms ist: 12. Oktober 2023. Das Enddatum des Programms ist: t.b.d. (noch zu bestimmen). ANMERKUNG. Das Enddatum hat nichts mit der Laufzeit der Projekte auf der Plattform zu tun, sondern bezeichnet lediglich das späteste Datum, an dem sich Investoren an dem Programm beteiligen können.
3. Der Crowdfunder behält sich das Recht vor, die Laufzeit des Programms jederzeit zu verlängern oder zu verkürzen.
4. Das Programm steht nur natürlichen oder juristischen Personen zur Verfügung, die nicht vor dem Startdatum des Programms auf der Plattform investiert haben. Jede natürliche oder juristische Person kann nur einmal während der Laufzeit des Programms teilnehmen.
5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Teilnahme an diesem Programm gelten als ausdrücklich vereinbart und vom Anleger akzeptiert, wenn er den Gutscheincode des Programms bei der Platzierung des ersten Auftrags auf der Plattform eingibt."
6. Die Teilnahme an dem Programm wird von Crowdfunder in einer E-Mail bestätigt.
7. Das Programm gilt für die Erstbestellung bis zu dem unter Punkt 10 unten genannten Höchstbetrag. Die Erstbestellung ist die Investition eines Investors auf der Plattform, der zuvor noch nicht in ein Projekt auf der Plattform investiert hat. Die Erstbestellung kann in ein Projekt oder in mehrere Projekte, die auf der Plattform veröffentlicht sind, investiert werden, sofern sie gleichzeitig bestellt werden. Für die Zwecke des Programms ist es nicht relevant, wann der Anleger das Konto auf der Plattform eröffnet hat, solange das Konto aktiv ist.
8. Die Garantie des Crowdfunders deckt nur den Hauptbetrag der Erstbestellung ab und schließt den Zinsanteil aus.
Beispiel 1: Julia investiert 100 EUR in Projekt A. Die Investition erfüllt die Kriterien des Ersten Auftrags und ist durch das Programm abgedeckt. Projekt A hat eine Rückzahlung von 100 EUR mit 5 % Zinsen (5 EUR). Für Julia sind 100 EUR garantiert, nicht 105 EUR.
9. Bei der Inanspruchnahme des Bürgen werden die Zinsen nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass ein Investor, der ursprünglich 100 EUR investiert hat und bereits eine Rückzahlung von 50 EUR und eine Zinszahlung von 5 EUR erhalten hat, im Falle einer Abschreibung des Projekts immer noch den restlichen garantierten Betrag von 50 EUR beanspruchen kann.
10. Der Höchstbetrag, der für die erste Bestellung garantiert wird, beträgt: 500 EUR.
11. Umfasst der Erstauftrag mehrere Investitionen und übersteigt die Gesamtsumme den in Punkt 10 genannten Höchstbetrag, so werden alle Investitionen anteilig bis zu diesem Höchstbetrag garantiert.
Beispiel 2: Julia erteilt einen Erstauftrag mit einer Investition von 1000 EUR in Projekt A. Dies bedeutet, dass für Projekt A eine Garantie von 500 EUR gewährt wird.
Beispiel 2.1: Wenn Projekt A nach der Rückzahlung von 200 EUR (ohne Zinsen) in Verzug gerät, kann Julia gemäß den Programmbedingungen 300 EUR einfordern.
Beispiel 2.2: Projekt A kommt nach Rückzahlung von 500 EUR (ohne Zinsen) in Verzug, Julia kann gemäß den Programmbedingungen 0 EUR einfordern.
Beispiel 3: Julia erteilt einen Erstauftrag mit 2 Investitionen. 600 EUR in Projekt A und 400 EUR in Projekt B. Dies bedeutet, dass für Projekt A eine Garantie in Höhe von 300 EUR und für Projekt B in Höhe von 200 EUR besteht.
Beispiel 3.1: Projekt A fällt aus, nachdem 100 EUR zurückgezahlt wurden (ohne Zinsen). Julia kann gemäß den Programmbedingungen 200 EUR einfordern.
Beispiel 3.2: Projekt A fällt nach der Rückzahlung von 300 EUR (ohne Zinsen) aus. Julia kann gemäß den Programmbedingungen 0 EUR beanspruchen.
12. Ein Anspruch kann von einem Investor geltend gemacht werden, wenn
(1) Lendahand den Investor benachrichtigt, dass die Investition abgeschrieben wurde ODER
(2) eine Zahlung mehr als 365 Tage überfällig ist ("365-Tage-Schonfrist") und seit dieser Verzögerung keine weiteren Zahlungen eingegangen sind. Jede nachfolgende Zahlung unterbricht die 365-Tage-Schonfrist, einschließlich Teilzahlungen, umstrukturierter Zahlungen oder anderer Zahlungen im Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt.
Beispiel 4: Julia hat eine Bürgschaft in Höhe von 500 EUR für Projekt A. 400 EUR wurden erfolgreich zurückgezahlt.
Beispiel 4.1: Julia wird von Lendahand darüber informiert, dass das Projekt A abgeschrieben wurde. Julia kann nun eine Forderung in Höhe von 100 EUR gemäß den Programmbedingungen einreichen.
Beispiel 4.2: Projekt A ist mit einer Zahlung mehr als 365 Tage in Verzug, und seit diesem Verzug ist keine weitere Zahlung erfolgt. Die 365-Tage-Schonfrist ist abgelaufen, und Julia kann nun gemäß den Programmbedingungen eine Forderung in Höhe von 100 EUR einreichen.
Beispiel 4.3: Projekt A hat einen Zahlungsverzug von 180 Tagen, und seit diesem Verzug ist keine weitere Zahlung erfolgt. Die 365-Tage-Schonfrist ist noch nicht abgelaufen und Julia kann keinen Anspruch gemäß den Programmbedingungen geltend machen.
Beispiel 4.4: Projekt A hat einen Zahlungsverzug von 30 Tagen. Am 30. Tag kündigt Lendahand eine Umstrukturierung des Rückzahlungsplans an. Am 60. Tag geht eine neue Zahlung gemäß dem umstrukturierten Tilgungsplan ein. Die 365-Tage-Schonfrist wird ausgesetzt, und Julia kann keinen Anspruch gemäß den Programmbedingungen geltend machen.
13. Nachdem eine Forderung von einem Anleger erfolgreich eingereicht und vom Crowdfunder ausgezahlt wurde, hat der Crowdfunder Anspruch auf alle nachfolgenden (Rück-)Zahlungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Investition, für die der Anleger eine Vergütung erhalten hat.
Beispiel 5: Julia hat eine Bürgschaft von 500 EUR in Projekt A. 400 EUR wurden erfolgreich zurückgezahlt.
Beispiel 5.1: Die letzte Rückzahlung von 100 EUR ist mehr als 365 Tage überfällig. Julia meldet eine Forderung an und erhält im Rahmen des Programms 100 EUR zurückgezahlt. Später wird eine Umstrukturierung angekündigt und 50 EUR der 100 EUR werden zurückgezahlt. Diese 50 EUR gehen auf das Konto des Crowdfunders und werden nicht an Julia zurückgezahlt.
14. Der Anleger kann innerhalb von 180 Kalendertagen ab dem Datum, an dem er:
(1) er/sie über die Abschreibung seiner/ihrer Investition informiert wurde, oder
(2) die 365-Tage-Schonfrist endete.
15. Der Crowdfunder ist für die Verwaltung der von Anlegern im Zusammenhang mit dem Programm eingereichten Ansprüche verantwortlich. Im Falle eines berechtigten Anspruchs eines Anlegers hat der Crowdfunder 90 Tage nach Erhalt des Anspruchs Zeit, etwaige Gelder an die digitale wallet dieses Anlegers beim Zahlungsinstitut auszuzahlen.
16. Der Anleger ist für die Geltendmachung seines garantierten Investitionsbetrags verantwortlich, indem er eine E-Mail an [email protected] sendet. Der Crowdfunder ist nicht dafür verantwortlich, die Anleger aufzufordern, ihren Anspruch geltend zu machen.
17. Dieses Programm ist nicht in Kombination mit anderen Marketingprogrammen und/oder Rabatten gültig, mit Ausnahme des Empfehlungsprogramms. Falls ein Erstinvestor während der Laufzeit des Programms einen Empfehlungscode eingibt, nimmt der Erstinvestor an diesem Programm teil. NB. Dies bedeutet, dass Anleger, die durch Eingabe eines Empfehlungscodes an dem Programm teilnehmen, keinen Rabatt für Investitionen auf der Plattform erhalten, sondern dass ihre Erstbestellung bis zu dem unter Punkt 10 genannten Höchstbetrag garantiert wird. Die (juristische) Person, die für die Einladung verantwortlich ist, erhält den ihr zustehenden Rabatt.
18. Die Anleger erklären sich ausdrücklich mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren etwaigen Änderungen einverstanden, die elektronisch übermittelt werden. Der Crowdfunder behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Zustimmung der Anleger zu ändern. Alle Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Rechte der Anleger in Bezug auf das Programm wesentlich verändern, werden den Anlegern per E-Mail oder durch eine Bekanntmachung auf der Website des Crowdfunders mitgeteilt. Wenn ein Anleger mit den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden ist, muss er den Crowdfunder innerhalb von 20 (zwanzig) Werktagen nach Erhalt der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen darüber informieren. Widerspricht ein Anleger den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so gelten die ursprünglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer des bestehenden Erstauftrags des Anlegers weiter."
19. Für den Fall, dass der Crowdfunder aufgrund eines Konkurses, einer Insolvenz oder der Mitteilung, dass er ein Abwicklungsverfahren zur Abwicklung des Unternehmens und aller laufenden Verpflichtungen eingeleitet hat, seine Tätigkeit einstellt oder nicht mehr existiert, ist der Crowdfunder nicht mehr an die vorgenannten Verpflichtungen des Programms gebunden.